Die Kunden und Branchen
Unsere Kunden und Branchen
Wir, die taxum Steuerberatungsgesellschaft mbH, betreuen Kunden aus (fast) allen Branchen und Bereichen. In den folgenden Branchen haben wir in den vergangenen Jahrzehnten eine besondere Expertise erlangt.
Ärzte und andere Heilberufe
Dazu zählen zum einen alle Akteure, die an der Versorgung von Patienten beteiligt sind, beispielsweise:
- Hausärzte, Fachärzte, Zahnärzte
- Medizinische Versorgungszentren und Ärztehäuser
- Apotheken
- Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden
- ambulante Pflegedienste, Tageskliniken
- Kleinere Krankenhäuser, Fach- und Reha-Kliniken
- Forschungseinrichtungen und -zentren aus den Universitäten
Hotels, Fitness, Reise
Zu den Kunden der taxum Steuerberatung aus den Bereichen der Hotel- und Reisewirtschaft zählen:
- Hotels und Restaurants
- Sport und Fitness-Einrichtungen
Medizinische Industrie
Ein großer Anteil der Kunden von der taxum Steuerberatung entstammt der medizinischen und pharmazeutischen Industrie. Im Wesentlichen sind das:
- Pharmaunternehmen
- Hersteller von Medizintechnik, Vertriebsfirmen für medizinische Produkte
- Beratungsfirmen für das Gesundheitswesen
- IT-Hersteller für Medizin- und Krankenhaustechnik
- Betriebsärztliche Dienstleistungserbringer
Krankenkassen und öffentliche Einrichtungen
Die taxum Steuerberatung hat in der Vergangenheit bei einzelnen Projekten verschiedene Krankenkassen beraten, beispielsweise:
- gesetzliche Krankenkassen, private Krankenkassen, Betriebskrankenkassen, Unfallkassen, Zusatzkrankenkassen, auch aus dem Ausland
- Behörden aus dem Gesundheitswesen, öffentliche Forschungseinrichtungen für die Medizin, Gesundheitsämter
Bildungseinrichtungen
- Sprachschulen
- Vereine
Handwerker und sonstige Gewerbetreibende
- Elektriker
- Malerbetriebe
- Landschafts- und Gartenbau
- Möbel- und Küchenbauer
- Parkettleger und Schreiner
- Einzelhandel
- Frisöre
Bau und Immobilien
- Immobilienmakler
- Bauträger
- Baufirmen
- Immobilienverwaltung
Die taxum Steuerberatungsgesellschaft mbH ist gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 StBerG unbeschränkt zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt. Damit übernimmt die Kanzlei als Organ der Steuerrechtspflege bedeutsame Dienstleistungsfunktionen. Wir leben für die Steuerberatung – aus Leidenschaft…